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   RG, 17.03.1893 - 506/93   

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https://dejure.org/1893,357
RG, 17.03.1893 - 506/93 (https://dejure.org/1893,357)
RG, Entscheidung vom 17.03.1893 - 506/93 (https://dejure.org/1893,357)
RG, Entscheidung vom 17. März 1893 - 506/93 (https://dejure.org/1893,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit ist der Vorsitzende in der Hauptverhandlung berechtigt und verpflichtet, Mängel des Eröffnungsbeschlusses durch eine dem Angeklagten zu erteilende Belehrung unschädlich zu machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 64
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Was die von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses angeht, so ist der Senat von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 10, 56, 58, 59; 24, 64, 66) und des Bundesgerichtshofs (GA 1973, 111, 112) ausgegangen, daß Mängel eines Eröffnungsbeschlusses noch in der Hauptverhandlung geheilt werden können.
  • BGH, 29.06.1954 - 2 StR 307/53

    Rechtsmittel

    Wenn der Verteidiger sich trotz Kenntnis des Mangels auf die Verhandlung einliess, konnte das Gericht davon ausgehen, dass er daraus keine Rechte mehr herleiten wollte (RGSt 24, 64; 58, 125).

    Dem Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stehen wesentliche Mängel gleich, wenn der Mangel unheilbar und derart ist, dass der Beschluss als rechtsgültiger Eröffnungsbeschluss nicht mehr angesehen werden kann (RGSt 24, 64; 43, 217; 68, 105).

  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger

    Damit hat der behauptete Mangel jede Bedeutung verloren (RGSt 24, 64; 54, 294).
  • BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53

    Rechtsmittel

    Die zur Ergänzung und Erläuterung heranzuziehende Anklageschrift (RG Rspr 5, 583; 8, 377; RGSt 24, 64, 66) läßt nicht erkennen, daß auch eine Verletzung der Buchführungspflicht zum Gegenstand der Strafverfolgung gemacht werden sollte.
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der hier dem Beschluß anhaftende Mangel hätte also dadurch behoben werden können, daß bei der Bekanntgabe in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 2 StPO) das Ermittlungsergebnis von der Verlesung ausgenommen wurde (RGSt 24, 64; BGH 1 StR 119/60 vom 12. April 1960, S. 10, im Anschluß an Kleinknecht/Müller, 4. Aufl., Anm. 3 a II, S. 559).
  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58

    Rechtsmittel

    Ist der Eröffnungsbeschluß unvollständig, so ist es Aufgabe des Vorsitzenden, ihn im Rahmen der Verhandlungsleitung an Hand der Anklageschrift zu ergänzen, wobei auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift zurückgegriffen werden kann (RGSt 24, 64; 54, 293 f; Löwe-Rosenberg, Strafprozeßordnung 20. A. § 207 Anm. 7; Kleinknecht/Müller StPO 4. Aufl. 1958 § 207, Anm. 3 a I S. 558 f).
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 245/55

    Rechtsmittel

    Auf diesem Mangel des Eröffnungsbeschlusses kann das Urteil aber nicht beruhen, weil der Beschluß aus dem Inhalt der dem Angeklagten zugestellten Anklageschrift ergänzt werden kann (vgl RGSt 21, 64 [65]; 24, 64 [66]; 68, 105 [106]).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 579/53

    Rechtsmittel

    Eine solche Heranziehung der Anklageschrift zur Auslegung des Eröffnungsbeschlusses ist nach der Rechtsprechung zulässig (RGSt. 24, 64, 66; BGH 5 StR 703/53 vom 15. Januar 1954).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 886/52

    Rechtsmittel

    Im übrigen könnte die Revision auf den Mangel der Zustellung nur gestützt werden, wenn trotz dieses Mangels ein Vertagungsantrag zu unrecht abgelehnt worden wäre da das Urteil andernfalls auf dem Mangel nicht beruhen kann (vgl RGSt 24, 64; RG HRR 1936 Nr. 377).
  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 325/53

    Rechtsmittel

    Im Zusammenhang mit der den Beschwerdeführern vorher zugestellten Anklägeschrift, die eine ausführliche Beschreibung der Tat enthält und zur Erläuterung und Ergänzung des Eröffnnngsbeschlusses heranzuziehen war (RG Rspr 5, 583; 8, 377; RGSt 24, 64, 66), bildete er aber eine ausreichende Verfahrensgrundlage.
  • BGH, 06.07.1960 - 2 StR 305/60

    Angabe der Tatzeit im Eröffnungsbeschluss - Erforderlichkeit einer Begründung für

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 782/53

    Rechtsmittel

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